übertarifliche Zulage

übertarifliche Zulage
übertarifliche Zulage,
 
vom Arbeitgeber häufig neben dem Tariflohn und Leistungszulagen gewährtes Entgelt, das regelmäßig freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird. Bei Tariflohnerhöhungen werden die übertariflichen Zulagen durch die Erhöhung aufgesogen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Dies lässt sich auch durch tarifliche Effektivklauseln, wonach die Tariflohnerhöhung zu dem bisherigen effektiven, durch Arbeitsvertrag festgesetzten Lohn hinzugezahlt werden muss, nicht verhindern. Dagegen wird die Leistungszulage auf die Tariflohnerhöhung aufgestockt. Die übertariflichen Zulagen gehören zur betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz). Der Betriebsrat hat wegen der Anrechnung der übertariflichen Zulagen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn sich die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den einzelnen Arbeitnehmern ändert. Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn der Arbeitgeber die gesamte Erhöhung anrechnet oder sich das Verhältnis der verbleibenden Zulagen zueinander nicht verändert.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Günstigkeitsprinzip — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Nach dem G. kann von den Normen eines ⇡ Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine… …   Lexikon der Economics

  • Tariflohnerhöhung — 1. Begriff: Höhere Festsetzung des ⇡ Tariflohns aufgrund eines Tarifvertrages. 2. Anrechnung: Solange der durch Tarifvertrag geregelte Lohn nicht unterschritten wird, kann die T. auf eine ⇡ übertarifliche Bezahlung angerechnet werden. Besteht der …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”