- übertarifliche Zulage
- übertarifliche Zulage,vom Arbeitgeber häufig neben dem Tariflohn und Leistungszulagen gewährtes Entgelt, das regelmäßig freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird. Bei Tariflohnerhöhungen werden die übertariflichen Zulagen durch die Erhöhung aufgesogen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Dies lässt sich auch durch tarifliche Effektivklauseln, wonach die Tariflohnerhöhung zu dem bisherigen effektiven, durch Arbeitsvertrag festgesetzten Lohn hinzugezahlt werden muss, nicht verhindern. Dagegen wird die Leistungszulage auf die Tariflohnerhöhung aufgestockt. Die übertariflichen Zulagen gehören zur betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz). Der Betriebsrat hat wegen der Anrechnung der übertariflichen Zulagen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn sich die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den einzelnen Arbeitnehmern ändert. Das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn der Arbeitgeber die gesamte Erhöhung anrechnet oder sich das Verhältnis der verbleibenden Zulagen zueinander nicht verändert.
Universal-Lexikon. 2012.